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Lehramt - Ausbildung in Baden-Württemberg - Höheres Lehramt an beruflichen Schulen

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Höheres Lehramt an beruflichen Schulen

Studienorte: Aalen/Schwäbisch Gmünd, Esslingen/Ludwigsburg, Heidelberg, Hohenheim, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim, Mannheim/Heidelberg, Offenburg/Freiburg, Ravensburg-Weingarten, Stuttgart, Tübingen.

Ausbildungsdauer: 10 Semester Regelstudienzeit; nach dem Studienabschluss 18 Monate Vorbereitungsdienst.

Fester Bestandteil der zehnsemestrigen Studiengänge in Baden-Württemberg ist ein Praxissemester im Umfang von 10 Wochen (nur in den Studiengängen Gesundheit und Gesellschaft (Care) an der U Heidelberg und Sozialpädagogik/Pädagogik an der U Tübingen umfasst die Schulpraxis 13 Wochen).

Die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien bzw. der Masterabschluss in einer für den Gymnasialbereich zulässigen Zwei-Fächer-Verbindung in Fächern, die an den beruflichen Schulen unterrichtet werden, berechtigt zum Vorbereitungsdienst an allen drei Schultypen, wenn ein einschlägiges Betriebspraktikum von drei Monaten Dauer nachgewiesen wird.

Betriebspraktikum: Mindestens ein Jahr der Fachrichtung und dem Lehramt dienliche Schul- (10 Wochen) und Betriebspraxis (39 Wochen) für Diplom- und Bachelor-/Masterstudiengänge oder Staatsexamensstudiengänge mit beruflichen Fachrichtungen. Schul- (13 Wochen) und Betriebspraxis (12 Wochen) für Studierende für das Lehramt an Gymnasien.

Kaufmännische Schulen

An der U Mannheim werden der Bachelor- und Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik, an der U Hohenheim der Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften mit wirtschaftspädagogischem Profil sowie der Masterstudiengang für das wirtschaftswissenschaftliche Lehramt angeboten. An der U Konstanz wird der Bachelorstudiengang "Economics" sowie seit dem WS 2008/2009 der entsprechende konsekutive Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik ("Business and Economics Education") angeboten. Diese sowie die Abschlüsse entsprechend ausgestalteter Studiengänge anderer Universitäten werden als Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst anerkannt. Unter bestimmten Voraussetzungen und bei Bedarf können auch universitäre Abschlüsse in anderen betriebswirtschaftlichen Studiengängen anerkannt werden.

Hauswirtschaftliche, pflegerische, landwirtschaftliche und sozialpädagogische Schulen

Im Bereich "Pflegerische Schulen" bzw. "Sozialpädagogische Schulen":

An der U Heidelberg kann ab dem WS 2010/2011 der Studiengang "Höheres Lehramt an beruflichen Schulen mit der Fachrichtung Gesundheit und Gesellschaft (Care)" studiert werden. Dieser löst den bisherigen Studiengang "Pflegewissenschaft/Gerontologische Pflege" ab. Der zehnsemestrige Studiengang schließt mit der Ersten Staatsprüfung ab, die Zulassungsvoraussetzung zum Vorbereitungsdienst für das höhere Lehramt an beruflichen Schulen ist. Neben Pflicht- und Fachdidaktikmodulen in der beruflichen Fachrichtung wird ein allgemeinbildendes Fach studiert.

Die U Tübingen bietet den Staatsexamensstudiengang Sozialpädagogik/Pädagogik an. Neben dem beruflichen Fach Sozialpädagogik/Pädagogik wird ein allgemein bildendes Fach studiert.

Für die weiteren Bereiche gibt es keine besonderen Lehramtsstudiengänge. Bei Bedarf können Absolventinnen und Absolventen folgender Studiengänge zum Vorbereitungsdienst zugelassen werden:

  • im Bereich "Hauswirtschaftliche Schulen": Ernährungswissenschaft oder Sozialökonomie;

  • im Bereich "Landwirtschaftliche Schulen": Agrarwissenschaften (mit Vertiefungsrichtung Tier- bzw. Pflanzenwissenschaften), Forstwissenschaft oder Gartenbauwissenschaft.

Diplomabschlüsse können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst anerkannt werden.

Gewerbliche Schulen

Der Abschluss des Bachelor- und Masterstudiengangs Ingenieurpädagogik (Gewerbelehrer/in) an der U Karlsruhe bzw. der Bachelor- und Master-Studiengänge Technikpädagogik an der U Stuttgart sowie der kooperativen Bachelor-/Masterstudiengänge Gewerbelehrer/in an der HS Aalen/PH Schwäbisch Gmünd, der HS Ravensburg-Weingarten/PH Weingarten, der HS Mannheim/PH Heidelberg, der HS Offenburg/PH Freiburg und der FH Esslingen/PH Ludwigsburg wird als Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst anerkannt. Unter bestimmten Voraussetzungen und bei Bedarf können Abschlüsse anderer universitärer Studiengänge, z.B. Lebensmitteltechnologie der U Hohenheim oder ingenieurwissenschaftliche Studiengänge, anerkannt werden.



 

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