Lehramt an Sonderschulen
Studienorte: Ludwigsburg, Reutlingen (Außenstelle der PH Ludwigsburg) und Heidelberg.
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PH Heidelberg in Verbindung mit der U Heidelberg (Blinden- und Sehbehindertenpädagogik, Hörgeschädigtenpädagogik, Geistigbehindertenpädagogik, Pädagogik der Lernförderung und Sprachbehindertenpädagogik)
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PH Ludwigsburg (Fakultät Sonderpädagogik in Reutlingen) in Verbindung mit der U Tübingen (Geistigbehindertenpädagogik, Körperbehindertenpädagogik, Pädagogik der Lernförderung, Sprachbehindertenpädagogik und Pädagogik der Erziehungshilfe).
Praktikum während des Studiums: Im ersten Studienabschnitt Praktika an Grund- und Hauptschulen und Sonderschulen und an sonderpädagogischen Einrichtungen. Im zweiten Studienabschnitt Blockpraktika von insgesamt mindestens 8 Wochen, davon mindestens 4 Wochen in der ersten sonderpädagogischen Fachrichtung. Weitere Praktika finden an Sonderschulen der ersten und zweiten sonderpädagogischen Fachrichtung statt.
Interessierte Studienbewerber/innen sollten sich vor Stellung eines Zulassungsantrages im Einzelfall bei der in Frage kommenden PH beraten lassen.
1. Studiengang für das Lehramt an Sonderschulen (grundständig)
Ausbildungsdauer: 8 Semester Regelstudienzeit; nach der ersten Staatsprüfung drei Unterrichtshalbjahre (18 Monate) Vorbereitungsdienst.
Der Studiengang gliedert sich in zwei Abschnitte: Im ersten Abschnitt erfolgt das Studium weitgehend inhaltsgleich zur Ausbildung der Grund- und Hauptschullehrer/innen. Daher ist während der ersten vier Semester auch ein Überwechseln aus dem Studiengang für Grund- und Hauptschullehrer/innen in die Ausbildung für Sonderschullehrer/innen (und umgekehrt) möglich.
Beendet wird dieser Abschnitt mit einer Prüfung, die sich an der Prüfung der Grund- und Hauptschullehrer/innen orientiert.
Der zweite, ebenfalls viersemestrige Studienabschnitt ist ganz auf das Studium der Sonderpädagogik ausgerichtet. Studienorte sind jeweils die Fakultäten Sonderpädagogik der PH Heidelberg und der PH Ludwigsburg (Außenstelle Reutlingen).
In den zweiten Studienabschnitt kann eintreten, wer die o.g. Prüfung bestanden und die erforderlichen Praktika absolviert hat.
Gegenwärtig wird der Studiengang Lehramt an Sonderschulen neu strukturiert. Er soll künftig 9 Semester dauern. Der neue Studiengang soll zum WS 2011/2012 in Kraft treten.
2. Aufbaustudium für das Lehramt an Sonderschulen
Zulassungsvoraussetzung: Erste und Zweite Staatsprüfung für ein Lehramt oder Diplomprüfung oder Masterabschluss und Zweite Staatsprüfung für ein Lehramt. Wer bereits eine Erste und Zweite Staatsprüfung für ein Lehramt bestanden hat, erwirbt mit dem Bestehen der Prüfung zum Abschluss des Aufbaustudiums die Befähigung für das Lehramt an Sonderschulen.
Ausbildungsdauer: 4 Semester Regelstudienzeit.
Studieninhalte und Fachrichtungen:
(gelten für den achtsemestrigen Studiengang und für das Aufbaustudium)
Das Studium für das Lehramt an Sonderschulen umfasst insbesondere das Studium zweier sonderpädagogischer Fachrichtungen: einer ersten Fachrichtung (30 SWS) und einer zweiten Fachrichtung (18 SWS). Fachrichtungen sind: Blinden- und Sehbehindertenpädagogik mit Wahl eines Schwerpunkts, Hörgeschädigtenpädagogik, Geistigbehindertenpädagogik, Körperbehindertenpädagogik, Pädagogik der Lernförderung, Sprachbehindertenpädagogik und Pädagogik der Erziehungshilfe. Das Fachrichtungsangebot unterscheidet sich an den beiden Studienorten. Das Studium konzentriert sich inhaltlich auf die Fachgebiete Pädagogik, Psychologie, Diagnostik und Didaktik. In einem Grundlagenstudium (16 SWS) werden vor allem fachrichtungsübergreifende Inhalte vermittelt. Zwei Wahlpflichtbereiche, die sich aus den Handlungsfeldern von Sonderschullehrern und -lehrerinnen ergeben, kommen hinzu (16 SWS).
3. Ergänzungsstudium für das Lehramt an Sonderschulen
Wer eine Erste Staatsprüfung für ein Lehramt oder eine Diplomprüfung und eine Zweite Staatsprüfung für ein Lehramt bestanden hat, kann eine Prüfung in einer der genannten sonderpädagogischen Fachrichtungen mit den Anforderungen einer ersten sonderpädagogischen Fachrichtung ablegen und eine sonderpädagogische Zusatzqualifikation zu seinem Lehramt erwerben.
4. Erweiterungsprüfungen
Ausbildungsdauer: 2 Semester Regelstudienzeit.
Wer die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen abgelegt hat, kann in zusätzlichen Unterrichtsfächern des Lehramtes an Grund- und Hauptschulen und in weiteren sonderpädagogischen Fachrichtungen Erweiterungsprüfungen ablegen. Darüber hinaus sind in den Fächern Interkulturelle Erziehung, Bewegung, Spiel und Sport mit behinderten Menschen, Mobilitätserziehung, Rhythmisch-musikalische Erziehung oder Sonderpädagogische Frühförderung Erweiterungsprüfungen möglich.


