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Lehramt - Betriebs- oder Sozialpraktikum

Betriebs- oder Sozialpraktikum

Alle Bewerberinnen und Bewerber, die ab 2006 zu dem jeweils im Januar beginnenden 18-monatigen Vorbereitungsdienst für das gymnasiale Lehramt zugelassen werden wollen, müssen ein vierwöchiges Betriebs- oder Sozialpraktikum ableisten.
Die Anforderungen an das Praktikum sind im Merkblatt über das Betriebs- und Sozialpraktikum dargestellt.

Für die Ausbildung im Fach Sport ist anstelle eines Betriebs- oder Sozialpraktikums ein Vereinspraktikum erforderlich.
Weitere Informationen entnehmen Sie diesem Informationsblatt.

 

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