Musikunterricht an Sonder- und Förderschulen
Sonderschulen sind ein wesentlicher Bestandteil des Schulwesens in Baden-Württemberg. Sie bieten Schülerinnen und Schülern mit einem besonders hohen und umfassenden pädagogischen Förderbedarf ein auf die jeweils individuellen Bedürfnisse zugeschnittenes schulisches Förderangebot. Sie bieten gleichzeitig Informationen und Unterstützungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und besonderem Förderbedarf in den allgemeinen Schulen. Die Nähe zur allgemeinen Schule wird auch dadurch geprägt, dass die Schulen für Erziehungshilfe, die Schulen für Hörgeschädigte, die Schulen für Körperbehinderte, die Schulen für Blinde und die Schulen für Sehbehinderte sowie die Schule für Sprachbehinderte Bildungsgänge der allgemeinen Schulen führen (Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium) und sich dem gemäß ggf. auch an Bildungsplänen für die allgemeinen Schulen ausrichten.
An den Entwicklungsarbeiten der neuen Bildungspläne mit den Bildungsgängen der allgemeinen Schulen waren die Sonderschulen dauerhaft beteiligt. Mit der Veröffentlichung dieser Bildungspläne zu Beginn des Schuljahres 2004/2005 hat gleichzeitig die Weiterentwicklung der Bildungspläne für die verschiedenen Sonderschultypen mit dem für alle Schularten gültigen Bezugsrahmen der Bildung und Erziehung, wie ihn Hartmut von Hentig im Vorwort zu den Bildungsplänen beschrieben hat, begonnen. Die Federführung dieser Bildungsplanarbeit liegt beim Landesinstitut für Schulentwicklung. Die zeitliche Versetzung gibt den Sonderschulen die Möglichkeit, Erfahrungen mit den veränderten Bezugsplänen in die Weiterentwicklungen der sonderschulspezifischen Bildungspläne einfließen zu lassen.
Aktuell läuft die Erarbeitung des neuen Bildungsplans der Schule für Geistigbehinderte.
Für die Schule für Sehbehinderte/Blinde, Schule für Hörgeschädigte, Schule für Sprachbehinderte und Schule für Erziehungshilfe entwickeln derzeit Arbeitsgruppen Konzepte zur Erarbeitung neuer Bildungspläne.
Sonderschulen haben sich in der Vergangenheit immer wieder bei Auftritten im Rahmen von Konzerten der Begegnungen der Schulmusik mit bemerkenswerten kreativen Beiträgen zu Wort gemeldet, wie z.B. bei der Veranstaltungsreihe „Farb- und Klangträume – Freiräume“ im Bereich des Regierungspräsidiums Südbaden. Schulpartnerschaften mit Regelschulen bieten in besonderem Maße die Möglichkeit, dass sich die Schüler näher kennen lernen und gemeinsam in den musisch-gestalterisch orientierten Unterrichtsfächern miteinander arbeiten. Das Programm zur Förderung von Begegnungen behinderter und nichtbehinderter Schülerinnen und Schüler sowie die Arbeitsstellen Kooperation bei den Schulämtern der unteren Schulaufsicht bieten zusätzlich Unterstützung an.
Unter dem Stichwort „Gestalten und Lernen“ hat das Sonderschulreferat des Kultusministeriums seit dem Jahr 2002 eine ganze Reihe von herausragenden Einzelinitiativen aus Sonderschulen zusammengefasst, die die Bereiche Musik und Kunst, Theater und Bewegungsförderung sowie kreative Weiterentwicklung fördern.
Die Stiftung kulturelle Jugendarbeit förderte im Schuljahr 2005-06 mit dem Wettbewerb „Klingende Brücken“ die Zusammenarbeit von Sonderschulen mit außerschulischen Institutionen, die im Bereich von Musik, Theater, Tanz und Zirkuspädagogik als Kooperationspartner aktiv sind. Aktuelle geförderte Wettbewebsausschreibungen finden sich bei der „Stiftung kulturelle Jugendarbeit“. Gefördert wurden beispielsweise die Zusammenarbeit mit einer örtlichen Musikschule für ein Unterrichtsprojekt, die Gestaltung eines gemeinsamen Musicals, das Klassenmusizieren in einer Bläserklasse mit Behinderten und Nichtbehinderten. Darüber hinaus pflegen viele Sonderschulen ihrerseits Kontakte zu außerschulischen Musikpartnern wie kommunalen und privaten Musikschulen und den Laienmusikverbänden.


