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Musik in den Sonder- und Förderschulen - Schule für Sehbehinderte

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3. Auszug aus  dem Bildungsplan der Schule für Sehbehinderte

(K.u.U. Lehrplanheft vom 29.05.1996, S.44-45)

Musik

Das Fach Musik soll die schöpferischen Kräfte des Kindes entwickeln sowie grundlegende musikalische Elemente und Bewegungsformen vermitteln. Dies geschieht durch Förderung des Empfindens und Wahrnehmens sowie der Ausdrucksfähigkeit beim Singen, Sprechen, gestisch-mimischen Darstellen, rhythmischen Bewegen, Musizieren und Musikhören. Musik ist dem sehbehinderten Kind im Musikhören und in der Werkbetrachtung uneingeschränkt zugänglich.
Eigenes Musizieren vermittelt nachhaltige Erlebnisse im Unterricht, bei der musikalischen Ausgestaltung von Schulfesten und Feiern, später bei der Mitwirkung in Chören und Musikgruppen zusammen mit Nichtbehinderten. Damit kann die Musik zur sozialen Eingliederung beitragen.

Der Musikunterricht spielt in der sonderpädagogischen Förderung Sehbehinderter eine besondere Rolle. Er gliedert sich in die folgenden Arbeitsbereiche:
- Sprechen und Singen,
- Rhythmische Erziehung,
- Elementares Instrumentalspiel,
- Hörerziehung,
- Musik und Bewegung.

Arbeitsbereich 1 - Sprechen und Singen:

In diesem Arbeitsbereich steht das Erlernen und Ausgestalten von Liedern im Mittelpunkt. Der Gebrauch der Stimme wird in spielerischer Form geübt. Beim rhythmischen und melodischen
Gestalten von Wörtern, Reimen und kurzen Texten bietet sich die Möglichkeit an, elementare Grundkenntnisse der Notierung von Musik zu entwickeln. Singen darf nicht nur Aufgabe des Fachunterrichts sein, es soll auch in anderen Unterrichtsstunden gepflegt werden.
Dem Lehrplan ist ein Liederverzeichnis beigefügt. Das Verzeichnis soll dazu dienen, ein allgemeines Liedgut zu sichern. Wenigstens die Hälfte aller Lieder, die im Unterricht gesungen werden, ist dem Liederverzeichnis zu entnehmen; dies gilt auch für die Lieder, die auswendig gelernt werden. Es sollen Lieder gewählt werden, die rhythmische, melodische und textliche Wiederholungen sowie Möglichkeiten zu Bewegung und Improvisation aufweisen. Auf das Auswendigsingen wird Wert gelegt.

Arbeitsbereich 2 - Rhythmische Erziehung

Der rhythmischen Erziehung kommt innerhalb des Musikunterrichts neben der Hörerziehung eine zentrale Bedeutung zu. Rhythmus und andere musikalische Elemente dienen dazu, das Gehör zu schulen, Musikempfinden im Sinne ganzheitlicher Wahrnehmungsfähigkeiten anzubahnen und Wesenseigenschaften wie Tonhöhe, Dauer, Pausen, Akzentuierung und Intonation zu erkennen und nachzuempfinden. Der Rhythmus wird über Dauer-, Grundton-, Pausen- und Lautstärkevariationen verdeutlicht.
Übungserfolge im Bereich der rhythmischen Erziehung können sich positiv auf die Entwicklung der motorischen Koordination und der akustischen Wahrnehmung des sehbehinderten Kindes auswirken. Die zahllosen Übungsmöglichkeiten mit Klangsilben, Reimen, Sprechversen, Klanggesten und dem Orff-Instrumentarium erlauben nicht nur eine variationsreiche und intensive Schulung von Wahrnehmung und Motorik, sondern stellen auch ein vielseitiges Betätigungsfeld für das kreative Gestalten dar.

Arbeitsbereich 3 - Elementares Instrumentalspiel

In diesem Bereich spielt das Musizieren mit Orff-Instrumenten eine besondere Rolle. Im Allgemeinen ist von großen Stabspielen auszugehen und - entsprechend der Entwicklung der Feinmotorik - zu kleinen Stabspielen zu führen. Farbige Markierung und Herausnehmen von Stäben erleichtern die optische Orientierung und erhöhen die Treffsicherheit und Spielgeläufigkeit. Das Auswendiglernen von Musikstücken ist sowohl beim instrumentalen als auch beim vokalen Musizieren häufig notwendig, zumal in der Grundschulzeit das Lesen und der Gebrauch der Notenschrift nur ansatzweise eingeführt werden. Tonträger und
Keyboards, von denen Melodien oder Melodieteile beliebig oft abgerufen werden können, stellen eine wesentliche Hilfe zum Auswendiglernen dar.
Für das Instrumentalspiel sollte die Schule zusätzliche Angebote machen. Bei der Auswahl des Instrumentes muss von der Sehfähigkeit des einzelnen Kindes ausgegangen werden.

Arbeitsbereich 4 - Hörerziehung

Akustische Wahrnehmungen haben für Sehbehinderte kompensatorische Bedeutung zur Orientierung im Raum. Das Gehör muss daher gezielt und verstärkt geschult werden. Dazu eignen sich Aufgaben, in denen Klänge und Geräusche wie Tierstimmen, Naturgeräusche, Verkehrsgeräusche, Geräusche und Schule für Sehbehinderte Erziehungs- und Bildungsauftrag Klänge aus der häuslichen Umgebung und Maschinengeräusche identifiziert werden. Das Kind muss frühzeitig an differenziertes Wahrnehmen unterschiedlicher Töne, Tonfolgen, lauter oder leiser Tonzeichen sowie akustischer
Signale herangeführt werden. Bei geeigneten Musikstücken können sich die Schüler entspannen und beruhigen.

Arbeitsbereich 5 - Musik und Bewegung

Sehbehinderte Kinder sind in ihren Bewegungsmöglichkeiten häufig eingeengt, Koordinationsstörungen treten vermehrt auf. Der Bereich Musik und Bewegung zielt in erster Linie auf die Schulung grobmotorischer Bewegungsabläufe. Jedes Musizieren beinhaltet die Koordination verschiedenster Bewegungsabläufe unter Einbeziehung der akustischen wie der visuellen Wahrnehmung. Daher können fast alle musikalischen Übungen auch als Wahrnehmungs- und Bewegungsübungen angesehen werden. Alle Bewegungsübungen dienen sowohl der Entwicklung des Körperbewußtseins als auch der Erfüllung kindlicher Bewegungsbedürfnisse. Auch zum emotional befreienden Improvisieren soll Gelegenheit gegeben werden. Im Rahmen des Bildungsganges Grundschule wird auch ein musikalisches Grundwissen vermittelt. Dies ist nicht im theoretischen Lehren zu verwirklichen. Kenntnisse über einfache Formen der Notation, Ensembles, musikalische Formen, Tanzarten und -formen sollen aus dem praktischen Musizieren, Musikhören und Tanzen erwachsen und nach Möglichkeit wieder auf diese Praxis bezogen werden. Im Unterricht sind die Arbeitsbereiche miteinander verbunden. In jeder Unterrichtsstunde durchdringen sich Inhalte verschiedener Arbeitsbereiche und gewährleisten so den ganzheitlichen Ansatz des Faches. Ein übergreifender Gestaltungs-gedanke oder ein zentrales Musikerlebnis sollten im Mittelpunkt einer oder mehrerer Unterrichts-stunden stehen und kurze, aber intensive Übungsphasen aus möglichst allen Teilbereichen des Musikunterrichts zusammenfügen.

Als Unterrichtsgrundsätze gelten:
- Regelmäßiges Singen und Musizieren, das Erlernen und Ausgestalten von Liedern, Spiel und Bewegung, Stimmpflege, rhythmische und melodische Gestaltungen,
- Akustisches, visuelles, bewegungsmäßiges Erfassen und Umsetzen von Klängen und Geräuschen, Tonhöhen und Tondauern, Lautstärken und Verläufen,
- Gebrauch unverzichtbarer Fachbezeichnungen.

Das möglichst häufige und vielseitige musikalische Tun soll den Unterricht maßgeblich bestimmen. Er führt die Schülerinnen und Schüler vom mehr komplexen Musikerleben zum allmählich bewussteren Erfahren von Musik und lässt sie dabei altersgemäße Erkenntnisse gewinnen. Spielendes Lernen und lernendes Spielen sollen beachtet werden. Lebenspraktische Bedeutung erfährt der Musikunterricht für Sehbehinderte auch durch Konzertbesuche, Besuche von Einrichtungen des örtlichen Musiklebens, Besichtigungen von Instrumentenausstellungen und die Mitwirkung an den Begegnungen der Schulmusik. Außerschulische musikalische Erfahrungen und Aktivitäten können in den Musikunterricht einbezogen werden. Auf Möglichkeiten musikali-schen Unterrichts und musikalischer Betätigung außerhalb der Schule sollte hingewiesen werden. Die Schule bietet in einem überschaubaren Bereich und mit dem betonten Klassenlehrerprinzip besonders günstige Möglichkeiten, den Alltag und das Zusammenleben durch Beiträge des Musikunterrichts zu gestalten.



 

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