2. Auszug aus dem Bildungsplan der Schule für Sprachbehinderte
(K.u.U. Lehrplanheft vom 07.12.1994, S.50)Musik
Die musikalische Erziehung hat eine über die Intentionen der allgemeinen Schulen hinausreichende Bedeutung.
Gemeinsames Erleben von Musik, Sprache und Bewegung, besonders in den Arbeitsgemeinschaften wie Chor, Instrumental- und Tanzgruppen bei schulischen und außerschulischen Veranstaltungen, unterstützt die Eingliederung
kommunikationsgestörter Schülerinnen und Schüler in die Gemeinschaft. Gesang, Sprache, Instrumentalspiel (ausgehend vom Orff-Instrumentarium) fördern besonders in ihrer ganzheitlichen Verbindung die sprachliche und psychomotorische Ausdrucksfähigkeit und dienen der Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit. Ziele und Inhalte der Arbeitsbereiche des Musikunterrichts überschneiden sich mit der Sprachheilpädagogischen Förderung und der Rhythmisch-musikalischen Erziehung. Dadurch kommt es zu vielfältigen Querverbindungen mit entsprechender Gewichtung der Ziele und Inhalte.
Arbeitsbereich 1: Singen und Musizieren
Für viele sprachbehinderte Kinder müssen durch gezielte unterrichtliche Maßnahmen die Voraussetzungen für das Singen geschaffen werden. Hierzu gehören u.a. Stimmschulung, Aufbau einer Singstimme, Hörerziehung, Rhythmus und Bewegungsübungen. Die Arbeit am Lied bietet besondere Möglichkeiten, Fördermaßnahmen in den Bereichen Atmung, Stimme, Artikulation, Redefluß, Grammatik und Wortschatz durchzuführen.
Bei der Liedauswahl müssen berücksichtigt werden:
- Die Texte sollen dem sprachlichen Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler angepasst sein. Texte, die den Kindern eine Identifikationsmöglichkeit geben, z.B. durch die Ichform, sind besonders geeignet.
- Sprachliche Wiederholungselemente (z.B. Refrain-Strophe, Frage-Antwort) erleichtern als Strukturmerkmale die Speicherung und Wiedergabe.
- Lieder mit klaren, leicht erfassbaren Rhythmen begünstigen den Zugang zum Singen und fördern rhythmische Fähigkeiten.
Das Musizieren ist infolge seiner therapeutischen Auswirkungen auf die Psyche eine Möglichkeit zur Kompensation sprachlicher Behinderung und der damit verbundenen emotionalen und psychosozialen Probleme:
- Schülerinnen und Schüler, die nicht oder noch nicht singen können, erhalten eine Möglichkeit, sich aktiv am musikalischen Geschehen zu beteiligen.
- Verschiedene sprachheilpädagogische Förderbereiche sind beim Musizieren angesprochen: Wahrnehmung (auditive, visuelle, taktile, kinästhetische), Grob- und Feinmotorik, emotionales und soziales Lernen.
- Eine besondere Form des Musizierens, die in enger Beziehung zur Sprachtherapie steht, ist die instrumentale Gestaltung gesprochener Texte (z.B. Reime, Gedichte, Erzählungen, Rollenspiele, szenische Darstellungen) im Hinblick sowohl auf den Inhalt als auch auf formale Aspekte (z.B. Tempo, Rhythmus, Dynamik, Syntax).
Arbeitsbereich 2: Hören
Hörerziehung ist ein wesentlicher Bestandteil der sonderpädagogischen Förderung.
Ganzheitliches Hören und differenzierte auditive Wahrnehmung werden durch aktives Umsetzen von Musik gefördert:
- in Körpererfahrung, beginnend mit Entspannungs- und Bewegungsspielen bis hin zur pantomimischen und tänzerischen Gestaltung,
- in visuomotorischer Darstellung, z.B. Musikmalen, Formen und Anordnen von Materialien zur Musik u.a. Melodiebögen mit Bändern, Tonfolgen als Treppen.


