Schultanzbegegnungen
An den jährlich stattfindenden Schultanzbegegnungen nehmen etwa 15 Schulen aus ganz Baden-Württemberg mit einem tänzerischen Beitrag teil. Jegliche Stilrichtung von Tanz und musikalischer Begleitung kann vertreten sein. Die Beiträge entstehen in der Regel durch eine Zusammenarbeit der Fächer Sport und Musik, da die Tänze ausschließlich live begleitet werden. Durch dieses Zusammenspiel entstehen Darbietungen von äußerster Lebendigkeit und Beispiele für gelungene Kooperationen zweier schulischer Fachbereiche.
Die Schultanzbegegnungen finden an wechselnden Orten in ganz Baden-Württemberg statt.
Veranstalter ist das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport – vertreten durch den Arbeitskreis Schultanz und die Landesarbeitsgemeinschaft Schultanz – in Kooperation mit der jeweiligen Stadt, in der die Begegnung stattfindet.
Höhepunkt der eintägigen Veranstaltung ist die abendliche öffentliche Aufführung der Beiträge der einzelnen Schulen.
Alle Schulen in Baden-Württemberg sind sehr herzlich eingeladen, sich mit Tanz, Bewegung und Livemusik aktiv zu beteiligen.
Sie können sich auf mehrfache Weise einbringen:
- mit einer Bewegungsgestaltung, einem Tanz oder einer Tanzchoreographie.
- mit musikalischer Begleitung
- zur Begleitung der Tanzvorführung Ihrer eigenen Schülerinnen und Schüler;
- zur Begleitung einer Schule, mit der Sie kooperieren (Vermittlung auch über die Landesbeauftragte für Schultanz möglich, Adresse s.u.).
Die Begleitung kann von einem Soloinstrument, einem Klavier, von Bodypercussion und Stimme, von einem kleinen Ensemble, einer Band, einem Orchester oder einem Chor übernommen werden.
Verlauf der Veranstaltung:
Während des Vor- bzw. Nachmittags erhält jede Gruppe Zeit für eine Bühnenprobe.
Die Aufführungen beginnen um 18 Uhr.
Soweit das Gesamtbudget ausreicht, werden die Fahrtkosten für einen Bus pro Tanzgruppe (einschließlich der musikalischen Begleitung) vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport getragen.
Der Beitrag der einzelnen Gruppen sollte die Dauer von 5 Minuten nicht überschreiten.
Alle Kolleginnen und Kollegen, die sich im Unterricht und in Arbeitsgemeinschaften mit Bewegung, Tanz und/oder Musik befassen, sind herzlich eingeladen, sich mit einer Klasse oder Schülergruppe zu bewerben.
Es können, je nach Länge der einzelnen Programmpunkte, bis zu 15 Gruppen zugelassen werden. Die Auswahl trifft der Arbeitskreis Schultanz am Ministerium für Kultus, Jugend und Sport. In der Auswahl werden vorrangig die untenstehenden Kriterien berücksichtigt:
- Die Musik wird live gespielt.
- Alle Schularten und Altersstufen sind vertreten.
- Die Vorführung jeder gemeldeten Gruppe ist das Ergebnis einer Kooperation zweier oder mehrerer Kolleginnen bzw. Kollegen.
Die gastgebende Stadt und die Region können mit mehreren Schulen teilnehmen.


